01. Juli 2026: Startschuss für die Steuererklärung mit einem Klick

Wie die Finanzverwaltung mitteilt, ist es (endlich) so weit: auch in Deutschland können ab dem 1. Juli 2026 vorausgefüllte Steuererklärungen in ELSTER abgerufen werden. Der Steuerpflichtige muss dann nur noch die Zahlen prüfen, ggfs. korrigieren und ergänzen und dann abschicken. Was in anderen Ländern längst funktioniert, kommt damit auch in Deutschland auf den Weg. Positiv: es ist eine bundesweit einheitliche Lösung. Die Finanzverwaltung nutzt dazu die ihr bereits vorliegenden Daten, die z.B. von Arbeitgebern, Rentenkasse und Versicherungen übermittelt werden. Es gibt dazu dann auch eine vorläufige Steuerberechnung („Steuervorschlag“ genannt), bevor man die Steuererklärung abschickt. Die Möglichkeit gilt erstmals für die Steuererklärung 2025.

Eine „kleine“ Einschränkung gibt es: die Lösung startet jetzt erst mal nicht für alle Steuerzahler:

Das Angebot richtet sich zunächst an ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – gerne auch Berufseinsteiger – sowie an Bezieher und Bezieherinnen von Alterseinkünften, die keine weiteren Einkünfte erzielen. Das sind immerhin 11,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger, hat die Finanzverwaltung ermittelt. Eine Anmeldung für die „Steuererklärung mit einem Klick“ kann jederzeit erfolgen auf ELSTER unter https://steuererklaerung-mit-einem-klick.elster.de/. Dort gibt es auch weitere Informationen.

Beratung überflüssig? Nein: für schwierige Fälle reicht das nicht. Und auch bei „einfachen“ Fällen haben Sie häufig noch Fragen. Dann beraten wir Sie gerne in unserem „Selbstersteller“-Angebot. Sprechen Sie uns gerne für eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater/Steuerberaterin an.

Quelle: FinMin Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 26.06.2026