Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität: deutlich verschärfte Sanktionen geplant

Gerade noch vor der Sommerpause am 16. Juli 2026 haben Bundesfinanzminister und Bundesjustizministerin die Eckpunkte zu ihrem Aktionsplan: Steuer- und Finanzkriminalität
entschlossen bekämpfen
online gestellt. Beschlossen ist noch nichts. Die Richtung ist aber deutlich: die Konsequenzen verschwiegener und vor allem strukturiert hinterzogener Steuern sollen für Betroffene deutlich spürbarer werden. Dabei geht es nicht nur um Steuernachzahlungen und Geldstrafen, sondern ans „Eingemachte“:

  • Die strafbefreiende Selbstanzeige für verkürzte und hinterzogene Steuern soll „in der heutigen Form abgeschafft werden“. Was genau das bedeutet und ob es Bagatell- und Übergangsregeln geben wird, kann man heute nicht sagen. Aber besser wird es wohl nicht.
  • Die Sanktionen für planmäßig und in großem Stil begangene Steuerstraftaten werden nach den Vorschlägen empfindlich verschärft. Aus einer einfachen „Straftat“ wird ein „Verbrechenstatbestand“. Das bedeutet keine Einstellung des Verfahrens möglich und öffentliche Verhandlung vor Gericht zwingend. Darauf weist die Bundesjustizministerin hin.
  • Die maximale Freiheitsstrafe in schweren Fällen soll von 10 auf 15 Jahre verlängert werden.
  • Auch Unternehmen sollen die Folgen stärker spüren, indem Transparenz geschaffen wird: Wenn Unternehmen wegen schwerer Steuerstraftaten sanktioniert werden, sollen die entsprechenden Informationen öffentlich zugänglich gemacht werden. Das könnte sich z.B. negativ auf Ruf und Anlegerverhalten auswirken.

Helfen sollen dabei auch KI-gestützte Analyseinstrumente, um Muster in Finanzdaten zu erkennen. Dafür braucht man eine entsprechende (aktuelle) Datenbasis. Dazu soll ein Umsatzsteuermeldesystem für einzelne Umsätze eingeführt, um Umsatzsteuerbetrug wirksam zu verhindern. Die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen auf 15 Jahre verlängert werden, um den Zugriff auf wichtige Beweismittel zu sichern. Unternehmen sollen steuerlich relevante Daten auf Spiegelservern in Deutschland speichern müssen. Eine Registrierkassenpflicht wird (wie im Koalitionsvertrag vereinbart) eingeführt, um in bargeldintensiven Branchen Steuerbetrug zu verhindern.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 16.07.2026

Das sind ehrgeizige Pläne und sicher nicht über Nacht umsetzbar. Wer möglichen „Bereinigungsbedarf“ hat, sollte jetzt aber ins Handeln kommen. Das betrifft nicht nur Auslandskonten, sondern auch die Beachtung der Vorschriften für digitale Buchführungen und Buchungsbelege, um keine formalen Angriffsflächen zu bieten.