BMF: DBA mit Russland ab 1.1.2027 ausgesetzt

Wie das Bundesfinanzministerium am 09.07.2026 mitgeteilt hat, wird das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Russland mit Wirkung ab 1.1.2027 suspendiert. Im einzelnen heißt es in der Mitteilung:

Die Bundesrepublik Deutschland hat der Russischen Föderation am 30. Juni 2026 notifiziert, dass das Abkommen vom 29. Mai 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und sein Protokoll vom selben Tag, zuletzt geändert durch das Protokoll vom 15. Oktober 2007 zur Änderung dieses Abkommens, mit Wirkung vom 1. Januar 2027 suspendiert wird.

Betroffene sollten sich rechtzeitig darauf einstellen.

Quelle: BMF online vom 09.07.2026