Elektronische Steuerbescheide: auch ohne Ihre Einwilligung möglich

Ab 2027 gilt, wenn Sie ein Elster-Konto haben, bekommen Sie die Steuerbescheide ab dem 1.1.2027 automatisch elektronisch, wenn Sie nicht ausdrücklich einen Antrag auf postalische Bekanntgabe gestellt haben. Den Antrag können Sie auch jetzt schon in Ihrem Elster-Account vornehmen, falls Sie Steuerbescheide auch zukünftig lieber per Post bekommen wollen. Wenn Sie uns eine Empfangsvollmacht erteilt haben, dann brauchen Sie weiter nichts zu unternehmen. Das Verfahren ist bei uns umgesetzt und funktioniert bereits jetzt. Sobald die Bescheide bei uns eingehen, prüfen wir den Bescheid und leiten Ihnen den Bescheid zusammen mit dem Ergebnis unserer Prüfung weiter.

Wenn Sie (uns) keine Empfangsvollmacht erteilt haben, bekommen Sie Steuerbescheide in 2026 wie gewohnt direkt selbst vom Finanzamt. D.h. Sie bekommen Papierbescheide per Post, wenn Sie dem Finanzamt keine Einwilligung (über Elster) zur elektronischen Bekanntgabe gegeben haben. Wenn Sie (über Elster) eine Einwilligung erteilt haben, dann kommen die Steuerbescheide elektronisch.

Sie haben gar kein Elster-Konto und auch keine Empfangsvollmacht für uns/Ihren Steuerberater erteilt? Dann kommen Bescheide vorerst weiter per Post direkt zu Ihnen. Sollten sie eine Prüfung wünschen, leiten Sie (uns) den Steuerbescheid rechtzeitig innerhalb der Rechtsbehelfsfrist weiter. Die Frist beträgt einen Monat ab dem 4. Tag nach Aufgabe zur Post durch die Finanzverwaltung bzw. nach dem Datum der elektronischen Übermittlung.

Die elektronische Bekanntgabe ist bundesweit derzeit grundsätzlich nur für die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer möglich.

Dies und weitere Einzelheiten sind in dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 13.08.2026 geregelt.