Am 08.04.2026 hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf für eine erweiterte Länderliste für den grenzüberschreitenden Datenaustausch von Finanzdaten für Steuerzwecke vorgelegt. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Nach Zustimmung des Bundesrats kann dann der automatische Finanzkonteninformationsaustausch ab dem nächsten Austauschzeitpunkt am 30. September 2026 für das abgelaufene Kalenderjahr 2025 auch mit Ruanda, Senegal sowie Trinidad und Tobago erfolgen. Das ergibt sich aus Artikel 2 des Entwurfs, wie in der Begründung zu lesen ist: „Artikel 2 regelt das Inkrafttreten der Verordnung. Durch das Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung wird gewährleistet, dass der automatische Informationsaustausch mit Ruanda, Senegal sowie Trinidad und Tobago, der entsprechend der Mehrseitigen Vereinbarung bis spätestens 30. September des auf den Meldezeitraum folgenden Kalenderjahres zu erfolgen hat, bereits in 2026 erstmalig durchgeführt werden kann.“
Die genannten Länder ergänzen die bisherige offizielle Länderliste 2025 von Ländern, die Finanzdaten an Ihr deutsches Finanzamt melden. Mit der offiziellen Liste für den Stichtag 30.09.2026 ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre im Juni zu rechnen.
Quelle: Mitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 08.04.2026; eigene Recherche