Nachdem bereits Ende 2025 eine Meldepflicht für Krypto-Plattformen über die dort agierenden Krypto-Betreiber eingeführt worden ist, hat die Bundesregierung jetzt den Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Vereinbarungen über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten eingebracht. Die Zusatzvereinbarung erweitert den bestehenden automatischen Austausch von Bankdaten unter anderem auf Informationen über
- neue digitale Finanzprodukte,
- Derivate, die sich auf Kryptowerte beziehen, und
- Beteiligungen an Investmentunternehmen, die in Kryptowerte investieren.
Quelle: hib Kurzmeldung 601/2026 vom 22.07.2026
Es gilt das bereits in früheren Beiträgen Gesagte: Betroffene sollten sich über ihre Datenlage und ggfs Korrekturbedarf gegenüber dem Finanzamt informieren und bei Bedarf handeln.