Kryptowerte höher besteuern?

Bisher bleiben Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten im Privatvermögen als Spekulationsgewinne (Veräußerungsgewinne) aus „anderen Wirtschaftsgütern“ steuerfrei, wenn sie länger als 1 Jahr gehalten wurden. Das ist jetzt auf den Prüfstand gestellt. Bereits im Mai hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf im Bundestag eingereicht, wonach die Gewinne immer, unabhängig von der Haltedauer besteuert werden sollen. Das ist nicht ganz chancenlos. In der Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 6.5.2026 wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass auch die Bundesregierung Gewinne beispielsweise bei der Veräußerung der Internet-Währung Bitcoin stärker besteuern will. Das gehe aus den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2026 der Vorwoche hervor.

Gegebenenfalls wird es für Altfälle Übergangsregeln geben. Wichtig ist daher umso mehr, dass im Bedarfsfall nachvollziehbare Aufzeichnungen über Krypto-Geschäfte vorgelegt werden können. Siehe dazu auch unseren Beitrag vom 19. Mai 2026 über die neuen Meldepflichten von Krypto-Plattformen ab diesem Jahr https://bpw-online.de/kryptowerte-meldung-an-finanzbehoerden-ab-2026/ . Soweit ersichtlich ist eine Abgeltungssteuer wie bei Kapitaleinkünften nicht vorgesehen, sondern die Besteuerung erfolgt dann mit dem normalen persönlichen Steuersatz.