Wie das Statistische Bundesamt mit Pressemitteilung vom 04.08.2026 mitteilt, waren 72 % der Rentenleistungen im Jahr 2025 einkommensteuerpflichtig. Aber Achtung: das bedeutet nicht, dass so viele Rentner und Rentnerinnen tatsächlich Einkommensteuer müssen. Außer dem sogenannten Grundfreibetrag, der jedem Steuerbürger/in zusteht, gibt es viele weitere Abzüge bevor eine tatsächliche Steuerpflicht entsteht.
Wir beraten Sie mit einem Quick Check (wenn Sie keine weiteren Einkünfte haben), ob Sie im steuerrelevanten Bereich liegen. Wir empfehlen mindestens alle drei Jahre die Entwicklung abzuklären. Werden Nachzahlungen erst später für mehrere Jahre festgestellt, dann kann das ein böses Erwachen geben. In jedem Fall sollte eine Neubewertung erfolgen, wenn bei Ehepaaren ein Partner verstirbt und dann nach einem Jahr „Witwen/Witwer-Splitting“ die Zusammenveranlagung wegfällt.