Aufwandsentschädigungen: Steuerfreie Mindestbeträge gestiegen
Bereits ab 1. Januar 2026 bleiben Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen bis zu einem Betrag von 275 € monatlich (bisher 250 €) ohne Einzelnachweis steuerfrei. Der Tagessatz für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten erhöht sich von 8 EUR auf 9 EUR. Die … Weiterlesen …