Steuerberatung

Unsere vornehmliche Aufgabe ist die Beratung in allen Steuerangelegenheiten und in allen Steuerarten. Wir beraten einzelfallbezogen, sei es im betrieblichen oder privaten Bereich, sei es national oder international.

Allgemeine Steuerberatung

Die allgemeine Steuerberatung ist in aller Regel auf Dauer angelegt, d. h. wir unterrichten laufend über neue Entwicklungen im Steuerrecht und vereinbaren dann bei Bedarf Termine, um die eine oder andere steuerrechtliche Frage zu klären oder rechtzeitig Weichen für die Zukunft zu stellen.

Außerdem beraten wir Sie in vielen wirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen von der Gründungsberatung bis zur Privaten Vermögensplanung.

Steuergestaltungsberatung

Die Steuergestaltungsberatung für Privatpersonen bietet neben Rat und Auskunft in allen Steuer­angelegenheiten vor Allem einzelfallbezogene Beratungsleistungen einschließlich konkreter Modellberechnungen, z. B. für Schenkungs- und Erbregelungen, Unternehmens- und Vermögensnachfolge, aber auch im Bereich von Altersversorgungsmodellen, beim Erwerb von selbstgenutzten Immobilien und bei Vermietungen und Verpachtungen, von der Baufinanzierung bis zur ge­samten Vermögensplanung.

Die Steuergestaltungsberatung für den Unternehmer umfasst natürlich auch die private Steuerplanung. Darüber hinaus bieten wir für das Unternehmen Beratungen in allen Fragen von der Unternehmensgründung bis zur Unternehmensnachfolge. In diesem Beratungssegment stehen nicht nur die großen Probleme zur Lösung an, etwa die Fragen der Rechtsformwahl oder des Rechtsformwechsels. Natürlich erwartet der Mandant auch Hilfestellung bei allen alltäglichen Steuerfragen, ob es sich dabei um die Frage handelt, ob der Betriebs-Pkw gekauft oder geleast werden soll oder ob man bei der privaten Mitbenutzung des Betriebs-Pkw ein Fahrtenbuch führen soll bis hin zur vorteilhaften Gestaltung von Verträgen mit Angehörigen.

Wir lassen unsere Mandanten auch nicht allein, wenn es um Steuerfragen des oder im Ausland geht, gleichgültig ob es sich um das Ferienhaus im Ausland oder die Betriebsstätte bzw. Niederlassung des Unternehmens oder sonstige Tätigkeiten im Ausland handelt. Wir beraten Sie – wo nötig mit Einschaltung ausländischer Steuerberater – über alle mit einem Auslandsengagement zusammenhängenden Steuerfragen und versuchen eine optimale Lösung für Ihr Problem im In- und Ausland zu erreichen.

Steuererklärungen

Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass entsprechend dem Berufsbild des Steuerberaters alle Ar­ten von privaten und betrieblichen Steuererklärungen gefertigt werden. Nach unserer Auffassung gehören zur Steuererklärung aussagefähige Anlagen und Erläuterungspapiere. Auch im privaten Anlage- und Vermögensbereich erhält der Mandant dann einen Überblick, wie sich z. B. Hauskosten, Vermögenserträge oder Werbungskosten im Detail zusammensetzen. Eine detaillierte Berechnung der Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen und anschließende Prüfung der Steuerbescheide ist selbstverständlich. Auf Wunsch und bei Bedarf führen wir auch detaillierte Steuervorschaurechnungen durch.

Groß geschrieben wird unser persönlicher Beratungsservice für unsere Steuererklärungsmandanten: Steuererklärungen zu erstellen heißt für uns auch, im persönlichen Beratungsgespräch eine aktuelle Bestandsaufnahme zu machen, auf Fragen der Mandanten einzugehen und persönliche Steuer(spar)strategien zu besprechen. Unsere Erfahrung zeigt: abweichende Steuerbescheide, Rückfragen, Ärger und Wartezeiten werden durch eine sorgfältige Aufbereitung der steuerrelevanten Sachverhalte im Beratungsgespräch und durch die darauf beruhende sachgerechte Darstellung gegenüber dem Finanzamt weitestgehend vermieden. Manch aufgelaufene Frage kann im Gespräch sofort und ganz ohne Mehrkosten für den Mandanten geklärt werden.

Steuerrechtsdurchsetzung

Trotz sorgfältiger Aufbereitung der steuerlichen Unterlagen und sorgfältiger Beratung lassen sich Rechtsstreitigkeiten mit der Finanzverwaltung nicht immer vermeiden. Wir engagieren uns, die für unsere Mandanten günstigste Lösung durchzusetzen. Wir legen Einspruch bei fehlerhaften Steuerbescheiden ein, erheben Klage beim Finanzgericht und gehen – wenn dies notwendig erscheint – mit dem Fall bis zum Bundesfinanzhof.

Zur Steuerrechtsdurchsetzung gehören natürlich auch die Betreuungs- und Abwehrmaßnahmen bei einer Betriebsprüfung, bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder Umsatzsteuer-Nachschau, bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung, bei Sozialversicherungsprüfungen und bei allen anderen Eingriffsmaßnahmen, wie die Festsetzung von Säumniszuschlägen, Verspätungszuschlägen, Vollstreckungsmaßnahmen und vieles andere mehr.

Oberster Grundsatz für uns ist es, dass der Mandant sein Recht bekommt.

Spezialfragen

Unser Ziel ist die umfassende und qualifizierte Beratung in Steuer- und (steuernahen) Finanzfragen aus einer Hand für Sie. Dass wir das auch in Spezialfragen für Sie gewährleisten können, wird durch unterschiedliche Spezialisierungen und Schwerpunktsetzungen unserer Partner gewährleistet. So arbeiten bei uns nicht nur Steuerberater und Wirtschaftsprüfer teilweise mit Doppelqualifikation zusammen. Dazu kommen Diplom-Ingenieure mit besonderem Verständnis für technische Betriebe, Betriebswirte mit besten Voraussetzungen für die Betriebswirtschaftliche Beratung. Dazu kommen in den letzten Jahren die zunehmenden Möglichkeiten, sich für bestimmte Spezialgebiete speziell zu qualifizieren und zertifizieren zu lassen.

Grenzüberschreitende Steuerfragen und internationales Steuerrecht

Bereits 2009 erwarb die Gründungspartnerin Dr. Dorothee Böttges-Papendorf die Zusatzqualifikation als Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, die nach entsprechenden Fachkursen und Prüfungen von der Steuerberaterkammer verliehen wird. Damit wurde der bereits lange Jahre vorher bestehende Beratungsschwerpunkt für grenzüberschreitende Steuerfragen auch nach außern dokumentiert. Heute setzen die nachfolgenden Partner diese Entwicklung fort.

Gemeinnützigkeitsfragen, NGO´s

Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt seit Jahren im Bereich Gemeinnützigkeit. Hier beraten wir Nichtregierungs-Organisationen (NGO), Vereine, Verbände, Stiftungen und auch gGmbH. Nachdem die bpw Partner hier über langjähriges Praxis- und Erfahrungswissen verfügen, hat bpw Partnerin Felicitas Papendorf jetzt auch ein Zeichen nach außen gesetzt: seit Juni 2018 darf sie sich Zertifizierte Beraterin für Gemeinnützigkeit (IFU/ISM gGmbH) nennen. Und nach unserem bewährten Team-Konzept kommt das nicht nur unseren Mandanten am Standort Bornheim zu Gute, sondern – viele Mandanten wissen und schätzen es schon – durch unseren überregionalen regelmäßigen Austausch können wir unserem Ruf als Problemlöser auch in kniffeligen Gemeinnützigkeitsfragen jetzt noch besser gerecht werden.

Unternehmensnachfolge

Wer über 30 Jahre in der Steuerberatung tätig ist, hat notwendiger Weise auch immer wieder mit Fragen der Unternehmens- und Vermögensnachfolge zu tun. Inzuwischen beraten wir an allen Standorten Unternehmen, die in der zweiten oder sogar dritten Generation bestehen und bei uns sind. Dem trug jetzt Partner Dirk Vettermann Rechnung und darf sich seit 2019 Zertifizierter Berater für Unternehmensnachfolge (IFU / ISM gGmbH) nennen.

Lohn, Baulohn, Mitarbeiterentsendung ins Ausland

Die Spezialiserung macht aber auch vor den Mitarbeitern nicht halt, die sich laufend und in vielfältiger Weise fortbilden. Nur so können wir unser breites Beratungsspektrum erfolgreich für Sie umsetzen. Besonders stolz sind wir auf unsere leistungsfähige Lohnabteilung und dass eine unserer Mitarbeiterinnen als eine der ersten 2019 die Zusatzqualifikation als Fachassistentin Lohn und Gehalt erworben hat.