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Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartG mbB

Die Probleme der Welt können wir nicht lösen. Aber auch im Neuen Jahr sind wir wieder für Ihre Fragen rund um Steuern und Finanzen für Sie da. Freuen Sie sich auf persönliche Gespräche. Bei uns sprechen Sie mit lebenden Menschen und die Technik wirkt im Hintergrund.

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Beachten Sie auch unsere aktuellen Stellenangebote in Stollberg.

Gruppenfoto der Kinder-Fußballmanschaft TSV Beutha von hinten mit blauen Trainingsjacken von bpw

Sport Sponsoring

bpw Stollberg sponsert warme Trainingsjacken für die E-Junioren der Fußballjugend des TSV Beutha 57 e. V..  Der Stollberger Stadtanzeiger informierte dazu ausführlich (Seite 25). Hier geht’s zum Bericht über die Übergabe durch bpw Partnerin Kathleen Neukirchner.

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Fortbildungsmaßnahmen bei bpw:
Teambuilding im Weinberg

Kanzlei­philosophie

Entscheidend für unsere Mandantenbeziehung ist es nicht, ob der Mandant „groß“ oder „klein“ ist, ob er dieser oder jener Branche angehört, ob er viele oder wenige Personen beschäftigt; entscheidend für uns ist es, ein persönliches Vertrauensverhältnis aufzubauen und auf der Basis dieses Vertrauens eine den jeweiligen Verhältnissen und den Mandantenwünschen entsprechende Beratung und Betreuung zu verwirklichen.

Aktuelle Beiträge

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Weihnachten vorbei, Karneval durch, Aschermittwoch lecker Fisch gegessen – und schon geht’s dem Frühling entgegen und auf Ostern zu. Passend zur Jahreszeit berichten wir über ein aktuelles Urteil zur Schenkungsteuer, in dem ein Finanzgericht sich … Weiterlesen …

Neues Bescheinigungsverfahren für Rentenzahlungen an italienische Empfänger

Immer mehr Rentner verbringen ihren Ruhestand nicht in dem Land, aus dem sie ihre Renten beziehen. Dann stellt sich immer die Frage: wer darf besteuern und wie hoch. Das stellt die Betroffenen und deren Berater … Weiterlesen …

Finanzgericht: Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro kein steuerfreies „übliches Gelegenheitsgeschenk“

Ein Geldgeschenk von 20.000 € zu Ostern von vermögendem Vater an den Sohn sei kein steuerfreies „übliches Gelegenheitsgeschenk“ urteilte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Aktenzeichen 4 K 1564/24). Wegen des Gleichheitsgrundsatzes … Weiterlesen …

Betriebsveranstaltungen 2026: Vergünstigungen entfallen bei beschränktem Teilnehmerkreis

Im Steueränderungsgesetz 2025 wurde eine kleine unauffällige Änderung in 40 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 EStG vorgenommen. Dort wird jetzt die Pauschalversteuerung von Lohnbestandteilen nur noch zugelassen für Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen, „wenn … Weiterlesen …