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Das Steuerrecht unterliegt laufenden Änderungen. Anfang 2024 bleibt es ungewohnt spannend, da der Gesetzgeber auch jetzt Anfang Februar seine „Hausaufgaben“ noch nicht komplett gemacht hat und auch unklar ist, ob die geplanten Vergünstigungen im Wachstumschancengesetz doch noch rückwirkend kommen oder dem Sparzwang zum Opfer fallen. Daher gilt mehr als je, dass ältere Beiträge inhaltlich teilweise überholt sein können. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.