Weihnachten vorbei, Karneval durch, Aschermittwoch lecker Fisch gegessen – und schon geht’s dem Frühling entgegen und auf Ostern zu. Passend zur Jahreszeit berichten wir über ein aktuelles Urteil zur Schenkungsteuer, in dem ein Finanzgericht sich mit der Frage beschäftigt hat, ob ein Geldgeschenk von 20.000 € zu Ostern noch als schenkungsteuerfreies „übliches Gelegenheitsgeschenk“ einzustufen ist. Aber das nur zum Auftakt und zur Einstimmung auf viele weitere Neuigkeiten aus der Steuerwelt. Über die Verbesserungen und Erleichterungen für gemeinnützige Organisationen im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2025 haben wir unsere Mandanten in unseren Hinweisen zum Jahresanfang 2026 ausführlich informiert. Die Mandanteninformation enthält auch Hinweise zur Aktivrente und den neuen „Booster“-Abschreibungen auf E-Fahrzeuge. Weitere Exemplare liegen in unseren Niederlassungen zur kostenfreien Mitnahme aus.
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