Grundsteuer: Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts zulässig laut aktuellen Beschlüssen des Bundesfinanzhofs II B 78/23 und II B 79/23
Bei der Grundstücksbewertung für die neue Grundsteuer ab 2025 blieben die Finanzämter bisher stur. Auch wenn sich bei Anwendung der Bodenrichtwerte und Wertermittlungsvorschriften nach dem Bundesmodell offensichtlich zu hohe Grundstückswerte ergeben, dann seien diese maßgeblich. … Weiterlesen …