Prüfung

Hier finden Sie Informationen zu gesetzlicher und freiwilliger Prüfung.

Gesetzliche Prüfungen

Der Bereich der Wirtschaftsprüfung ist maßgeblich durch die Vorbehaltsaufgabe geprägt, die durch Gesetz vorgeschriebene Prüfung der Jahresabschlüsse bestimmter Unternehmen durchzuführen, über das Ergebnis dieser Prüfungen zu berichten und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen.

Eine solche Prüfungspflicht wird z. B. durch die Rechtsform, die Größe oder den Unternehmenszweig begründet. Unterbleibt die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses, so kann dieser vom zuständigen Gesellschaftsorgan nicht festgestellt werden, abgesehen von sonstigen gravierenden zivil-, straf- und steuerrechtlichen Auswirkungen.

Wirtschaftsprüfer dürfen jedoch ihr „eigenes Werk“, d.h. insbesondere einen Jahresabschluss, an dem sie selbst mitgewirkt haben, nicht selbst prüfen. Wir haben uns auf die Erstellung und Beratung spezialisiert und führen aktuell keine Pflichtprüfungen von Jahresabschlüssen durch. Für andere gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen sprechen Sie uns gerne an.

Freiwillige Prüfungen

Gleichermaßen werden im Bedarfsfalle auch freiwillige Prüfungen oder prüferische Durchsichten von Jahresabschlüssen einer Kapitalgesellschaft oder anderer Unternehmens- (z. B. Personengesellschaften) bzw. anderer Organisationsformen (z. B. Verbände) durchgeführt, sei es aufgrund Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag oder Auflagen Dritter. Nutzen Sie die Chance, sich aufgrund unabhängiger Prüfung ein zutreffendes Bild – mit Testat oder – alternativ – mit Bescheinigung – zu verschaffen.

Zum Bereich der Prüfungstätigkeit zählen auch Sonderprüfungen, z. B. anlässlich der Einbringung oder des Kaufs eines Unternehmens oder Unternehmensteils oder im Zusammenhang mit der Abspaltung von Betriebsteilen aber auch aus sonstigen Anlässen (z. B. Kreditwürdigkeitsprüfungen, Unternehmensnachfolge, Unternehmenskauf).

Auch gemeinnützige Organisationen lassen ihre Jahresrechnungen heute zur Absicherung von Vorstand, Geschäftsführung oder aufgrund von Satzungsbestimmungen häufg freiwillig prüfen.

Sprechen Sie uns bei Bedarf an, gerne helfen wir Ihnen dann auch dabei, die immer komplexer werdenenden Zusatzberechnungen (insbesondere Mittelverwendungsrechnung) für das Finanzamt zu erstellen.