Hochwasserhilfe Baden-Württemberg: Steuerlicher Katastrophenerlass enthält Steuererleichterungen

Inzwischen haben die Finanzverwaltungen Übung in Fragen sinnvoller Steuererleichterungen und so gibt es jetzt auch in Baden-Württemberg zeitnah einen steuerlichen „Katastrophenerlass“ für die Hochwasseropfer. In dem Schreiben vom 2. Juni 2024 hat das Finanzministerium Baden-Württemberg die möglichen Steuererleichterungen für Betroffene, Helfer, Unterstützer und Spender dargestellt. Der Erlass umfasst 20 Seiten. Zu den Maßnahmen gehören z.B. konkrete Erleichterungen für die Anpassung von Steuervorauszahlungen oder die Stundung von fälligen Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuerbeträgen. In begründeten Fällen ist es außerdem möglich, dass Vollstreckungen aufgeschoben werden, ohne dass dafür Säumniszuschläge gezahlt werden müssen. Außerdem enthält das Schreiben Erleichterungen für den Spendennachweis, Regeln für Arbeitslohnspenden und Arbeitgeberzuschüsse und weitere Hilfsmaßnahmen. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige eigene Finanzamt.

Den ganzen Erlass findet man hier https://fm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-fm/intern/Dateien_Downloads/Steuern/240604_Katastrophenerlass-BW.pdf.