Wachstumschancengesetz: nicht der ganz große Wurf – aber Kleinvieh macht auch Mist

Das Wachstumschancengesetz sollte steuerliche Anreize für mehr Wachstum bringen und die Wirtschaft von Bürokratie entlasten. Das würde ja auch schon mal helfen, sinnlose Kräfte zu verschwenden. Und da das ja nichts kostet, ist davon was geblieben. Umgesetzt wurde die Erhöhung der steuerlichen Buchführungsgrenzen für kleine Gewerbebetriebe und Land- und Forstwirte von bisher 600.000 € Jahresumsatz auf 800.000 € Jahresumsatz oder einem Jahresgewinn von bisher 60.000 € auf 80.000 € Gewinn im Jahr. Da atmen Betroffene im Grenzbereich jetzt auf. Denn allein der organisatorische Umstellungsaufwand ist nicht unerheblich. Jetzt können sie weiter den Gewinn durch die „einfache“ Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln.