Jahresabschluss

Der Jahresabschluss stellt den Schlusspunkt des abgelaufenen Wirtschaftsjahres und die Zusammenfassung des Betriebserfolges dar. Aus diesem Grunde muss er nicht nur zeitgerecht erstellt, sondern er muss insbesondere auch aussagekräftig sein.

Handelsbilanz

Der Jahresabschluss stellt den Schlusspunkt des abgelaufenen Wirtschaftsjahres und die Zusammenfassung des Betriebserfolges dar. Aus diesem Grunde muss er nicht nur zeitgerecht erstellt, sondern er muss insbesondere auch aussagekräftig sein.

Gleichgültig ob Sie die Buchführung selbst erstellt, ob Sie an unserem Selbstbucher-Service teilgenommen oder ob wir für Sie die Buchführung erstellt haben, übernehmen wir die Jahresabschlussarbeiten und erstellen die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung nach den Bestimmungen des HGB. Soweit es gesetzlich zulässig ist oder wenn es von Ihnen zusätzlich gewünscht wird, können die Jahresabschlussarbeiten auch nach anderen Standards gefertigt werden, wobei in erster Linie IAS oder US-GAAP in Frage kommen.

Dabei beraten wir Sie nicht nur bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, sondern unterstützen Sie durch aussagefähige Erläuterungen und in ausführlichen Bilanzbesprechungen auch bei der Auswertung und Nutzung Ihres Zahlenwerks für Ihre Unternehmensführung. Darüber hinaus erwarten insbesondere die Banken, dass die Jahresabschlussarbeiten auf hohem Niveau durchgeführt werden, wobei zunehmend auch vom erstellenden Steuerberater/Wirtschaftsprüfer erwartet wird, dass er Prüfungshandlungen im eingeschränkten Umfang oder Plausibilitätsprüfungen durchführt und auch hinsichtlich der materiellen Richtigkeit des Jahresabschlusses Aussagen in seinem Bestätigungsvermerk geben kann.

Die Jahresabschlussarbeiten gewinnen, insbesondere bei den Banken, vor dem Hintergrund von  § 18 Kreditwesengesetz (KWG) und im Hinblick auf das zu erwartende Kreditrating (Basel II) eine immer stärkere Bedeutung. Die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses muss zukünftig erhöht werden. Fordern Sie uns, damit auch Ihre Bilanzen in Zukunft aussagekräftig bleiben!

Steuerbilanz

Früher wurde für ein Unternehmen nur ein einziger Jahresabschluss erstellt, der vielfältigen Zwecken diente. Diese sog. Einheitsbilanz war gleichzeitig Handelsbilanz und Steuerbilanz und aufgrund der bisher vorherrschenden Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz konnten beide Bilanzwerke in vielen Fällen einheitlich sein.

Zwischenzeitlich hat sich das Steuerrecht vom Handelsrecht fortentwickelt. Steuerrechtliche Vorschriften verbieten bestimmte handelsrechtlich zulässige Bilanzansätze bzw. Bewertungsmethoden. Dies hat zur Folge, dass zusätzlich zu der Handelsbilanz immer häufiger eine Steuerbilanz erstellt werden oder wenigstens das steuerliche Ergebnis gesondert vom Handelsbilanzergebnis abgeleitet werden muss.

Wir besprechen mit unseren Mandanten, ob für sie die Erstellung einer zweiten Bilanz, also der Steuerbilanz, notwendig ist.

GmbH-Abschluss, AG-Abschluss

Für unsere GmbH-Mandanten erstellen wir zusätzlich den gesetzlich vorgeschriebenen Anhang. Auf Wunsch beraten wir auch, falls der Jahresabschluss um einen Lagebericht erweitert werden soll oder muss.

GmbH-Abschlüsse müssen offengelegt werden. Deshalb bieten wir für unsere GmbH-Mandanten – auf Wunsch – zusätzlich auch Jahresabschlüsse zur Einreichung beim Amtsgericht an, die nur das Notwendigste offenbaren, ohne durch mangelnde Publizität berufsrechtliche oder Image-Risiken einzugehen.

Das Gleiche gilt für die Abschlüsse von Aktiengesellschaften, die sich in Form der sog. „kleinen AG“ auch im Mittelstand zunehmender Beliebtheit erfreuen. Auch hier können Sie auf unser Know-how zählen.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Für unsere Freiberufler-Mandanten bieten wir den Jahresabschluss in der Form der Einnahmen-Überschuss-Rechnung an; wir prüfen jedoch gemeinsam, ob es nicht unter Umständen günstiger ist, auch als Freiberufler eine Bilanz zu erstellen.

Auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die mit dem steuerlichen Fachausdruck auch § 4/3-Abschluss genannt wird, muss den gestiegenen Anforderungen der Mandantschaft und der Banken genügen. Es ist sicherlich zutreffend, dass dem Finanzamt eine Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben ausreicht. Aber auch der Jahresabschluss unserer Freiberufler muss aussagekräftig sein, damit Ihnen selbst und den Banken ein verlässliches Bild Ihres Unternehmens geboten wird.

Deshalb legen wir hinsichtlich der Arbeitsintensität und des Inhalts unserer Tätigkeit einen gleichen Sorgfältigkeitsgrad an wie auch bei der Bilanzierung. Auch hier ist oberstes Gebot: die Qualität und die Aussagekraft des Abschlusses.

Abschlussbericht

Jeder Jahresabschluss, sei es die Handelsbilanz, sei es die Einnahmen-Überschuss-Rechnung eines Freiberuflers sollte ergänzt werden um einen Bericht, durch den der Jahresabschluss erläutert wird. Dieser Abschlussbericht, der nicht zu verwechseln ist mit dem bei GmbHs gesetzlich vorgeschriebenem Anhang, erläutert dem Bilanzleser, d. h. dem Unternehmer selbst aber auch demjenigen, bei dem die Bilanz eingereicht wird, was hinter den Zahlen steht.

Der Bilanzbericht lässt das an sich trockene Zahlenwerk des Jahresabschlusses lebendig werden und kann wichtige Erkenntnisse für zukünftige Entscheidungen liefern. Der aussagefähige Abschlussbericht ist ein wichtiger Baustein, um den Transparenzanforderungen der Banken im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfungen zu genügen und gehört für ein überdurchschnittliches Rating einfach dazu.

Abschlussbesprechung

Zu jeder Abschlusserstellung gehört ein ausführliches Analyse- und Beratungsgespräch („Bilanzbesprechung“), zu dem wir uns immer Zeit nehmen und der Unternehmer bzw. die Unternehmerin sich ebenfalls Zeit nehmen sollte. Eine solche Abschlussbesprechung gehört bei uns für alle Unternehmer und Freiberufler zum Standard. Ob Unternehmer oder Freiberufler – eine Abschlussbesprechung ist der Anfang für die neue Jahresplanung, für den neuen Jahreserfolg.

Auf Wunsch werden bei der Abschlussbesprechung auch der Ehepartner oder leitende Mitarbeiter einbezogen. Ebenso unterstützen wir dort, wo es gewünscht wird, bei der Präsentation von Jahresabschlüssen bei Banken oder in Mitarbeiter- und Gesellschafterversammlungen.