Rechnungswesen
Sehen Sie im Folgenden die wichtigsten Punkte zum Thema Rechnungswesen.
Finanzbuchführung
Für gewerblich und freiberuflich tätige Mandanten aber auch für Mandanten aus dem öffentlichen Leben, wie Verbände, Institute, Verwaltungen, erledigen wir die Buchführung monatlich, vierteljährlich oder jährlich, wobei die Buchführungen natürlich auf die Verhältnisse des einzelnen Mandanten zugeschnitten sind. Dabei erwarten unsere Mandanten zu Recht, dass die Buchführung nicht für das Finanzamt, sondern für sie selbst geführt wird. Die Buchführung wird also mandantenbezogen eingerichtet und liefert laufend Daten, die auch eine betriebswirtschaftliche Aussagekraft haben.
Natürlich können wir Ihnen auch eine volldigitale Cloud-Lösung über dei DATEV-Lösung Unternehmenonline anbieten, bei der Sie als Mandant und wir als Berater jederzeit Zugriff auf alle Daten haben. Sprechen Sie uns bei Interesse hierauf gezielt an!
Selbstbucherservice
Zunehmend unterstützen wir durch unsere Hotline- und Beratungsangebote auch selbstbuchende Mandanten bei Einrichtung und laufender Buchführung: Fragen Sie nach unseren Selbstbucherangeboten, wenn Sie selbst buchen wollen, aber auf unsere Expertise und Sicherheit im Rechnungswesen nicht verzichten möchten!
Im Rahmen des Selbstbucherservice unterstützen wir Sie bei der Auswahl geeigneter Finanzbuchführungsprogramme, alternativ können wir Ihnen auch DATEV-Finanzbuchführungsprogramme zur Verfügung stellen. Unsere Hilfe erstreckt sich von der Einrichtung der Buchführung über Hilfestellung bei Zweifelsfragen im Rahmen der laufenden Buchführung bis hin zur Schulung Ihrer Mitarbeiter durch regelmäßige Informationsveranstaltungen.
Selbstverständlich gehört auch die laufende Überwachung Ihrer Buchführung zu unseren vornehmlichsten Aufgaben und wir können darüber hinaus Ihre selbst durchgeführte Finanzbuchführung in ihrer Aussagefähigkeit durch aussagefähige betriebswirtschaftliche Auswertungen oder durch eine Kostenrechnung ergänzen.
Lohnbuchführung
Die Arbeiten im Bereich der Lohnbuchführung sind heute so umfangreich geworden, dass sie sich in einer kleinen Informationsbroschüre kaum aufzählen lassen. Sie beginnen mit den finanzamtlichen Pflichten (Lohnkonto führen, Lohnsteuer-Anmeldungen abgeben, etc.), aber auch die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten haben stetig zugenommen. Hierzu sei nur auf die umfangreichen Änderungen zu den Aushilfsbeschäftigungen verwiesen. Hierfür müssen die entsprechenden Abrechnungen und Meldungen getätigt werden. Das gleiche gilt einmal jährlich für die Berufsgenossenschaft.
Im Zentrum der Lohnabrechnung steht natürlich der Arbeitnehmer. Er erwartet eine korrekte und übersichtliche Lohnabrechnung für seinen Arbeitszeitraum und natürlich auch die pünktliche Zahlung des Entgeltes.
Diese vielfältigen Verpflichtungen können wir durch das moderne Instrument des Datenträgeraustauschs für Sie als Arbeitgeber so vereinfachen und beschleunigen, dass sie für Sie fast unsichtbar werden. Datenträgeraustausch bedeutet, dass wir in Ihrem Auftrag per EDV die Daten direkt an das Finanzamt und direkt an die Krankenkassen melden, dass wir die Lohnüberweisungen zum von Ihnengewünschten Stichtag vom Mandantenkonto auf die Konten der Arbeitnehmer für Sie unterschriftsfertig vorbereiten.
Auf Wunsch übernehmen wir auch den Versand der Lohnabrechnungen an Ihre Arbeitnehmer oder stellen die Daten den Arbeitnehmern für den Abruf per App zur Verfügung.
Qualifizierte Arbeit hinter den Kulissen bedeutet Sie sparen Zeit und damit bares Geld für das Unternehmen.
Selbsterstellerservice Lohn
Arbeitsteilung zwischen Mandant und Berater, wenn Sie das wünschen. Ebenso wie bei der Finanzbuchführung unterstützen wir Sie auch hier durch unsere Hotline- und Beratungsangebote bei Einrichtung und bei der laufenden Lohnbuchführung, wenn Sie die Lohnbuchführung selbst abwickeln.
Auch hier können wir Sie beim Einsatz spezieller Lohnbuchführungsprogramme unterstützen oder Ihnen im Rahmen unserer Beratungs-Hotline DATEV-Lohnbuchführungsprogramme zur Verfügung stellen. Unser Hotline-Angebot umfasst insbesondere auch die Hilfe bei der Klärung von Zweifelsfragen und der Unterstützung Ihrer Mitarbeiter bei der Abwicklung der Lohnbuchführung; auch hier ist von der individuellen Schulung, Klärung von Einzelfragen bis zu Gemeinschaftsseminaren alles möglich.
Personalwirtschaftliche Entscheidungsunterstützung
Da die Personalkosten einen der wichtigsten Faktoren in den meisten Unternehmen darstellen, gehören personalwirtschaftliche Fragestellungen zum Kernangebot der Unternehmensberatung durch uns.
Basierend auf unseren betriebswirtschaftlichen Kenntnissen können wir Sie hinsichtlich kostengünstiger personalwirtschaftlicher Entscheidungen unterstützen, sei es in dem wir Ihnen steuerlichen Rat hinsichtlich unterschiedlicher Lohnarten, Pkw-Gestellung, Direktversicherung, Altersvorsorge geben oder Sie hinsichtlich andersartiger Entlohnungsmodelle (Arbeitszeitkonten, Mitarbeiterbeteiligungsmodelle etc.) beraten. Durch die direkte Anbindung der Lohnbuchhaltung an Ihre Finanzbuchhaltung oder Kostenrechnung können wir Sie auch bei der laufenden Personalkostenüberwachung unterstützen.
Betriebswirtschaftliche Auswertungen
Nutzen Sie unsere über 30-jährige Erfahrung und Expertise bei der optimalen Einrichtung und Auswertung dieses klassischen Instruments für Ihren Unternehmenserfolg!
Die Buchführung sollte naturgemäß bereits die Basis für die betriebswirtschaftliche Beratung darstellen. Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit zu empfehlen, die Buchführung zu einem aussagefähigen Instrument der Betriebsführung zu entwickeln.
Durch Berücksichtigung betriebsbezogener Faktoren sowie durch Verteilung einzeln anfallender Aufwendungen oder Erträge wird die Buchführung zu einer betriebswirtschaftlichen Auswertung weiterentwickelt, die die aktuellen Monatsergebnisse und das bis dato erzielte Jahresergebnis zeigt und damit eine wichtige Informationsquelle für den Unternehmer ist. Außerdem werden Vergleiche gezogen: die Monatswerte zu im Vorjahr erzielten Werten, laufendes Jahr zum Vorjahr. Es können Zeitreihen sowohl grafisch als auch in Zahlen geboten werden, bei denen man die Entwicklung des Unternehmens im Zeitablauf (die letzten 15 Monate) verfolgen kann.
Es ist natürlich auch möglich mit Vorgabewerten zu arbeiten, d. h. die tatsächlichen Ergebnisse können mit den von Ihnen aufgestellten Plandaten verglichen werden. Die festgestellten Abweichungen können die Basis für eine gezielte Schwachstellenanalyse und für die Ausarbeitung von Verbesserungsvorschlägen sein.
Kostenrechnung
Die Kostenrechnung bildet die nächste Stufe der Auswertungsmöglichkeiten basierend auf der Finanzbuchführung. Ab einer bestimmten Größenordnung empfehlen wir eine Kostenstellenrechnung, bei der die Ergebnisse der Tätigkeiten einzelner Abteilungen oder einzelner Arbeitsgruppen ermittelt werden können. Diese Kostenstellenrechnung gibt dem Betriebsinhaber einen Überblick darüber, ob das Tätigwerden in diesem Bereich einen positiven Beitrag zur Entwicklung des Gesamtunternehmens liefert.
Einen weiteren Schritt bildet die Kostenträgerrechnung, bei der die Erträge und Kosten eines einzelnen Produktes oder Projektes ermittelt werden. Man erhält also Antwort auf die Frage, ob sich die konkret angebotene Leistung tatsächlich lohnt.
Übrigens: Die Kostenrechnung ist kein ausschließlich auf gewerbliche Unternehmen zugeschnittenes Beratungsangebot: Sie ist auch ein entscheidendes Instrument für Freiberufler, Verbände, Behörden und Vereine. Solche verfeinerten betriebswirtschaftlichen Instrumente können nicht einfach aus der Hutschachtel gezogen werden; sie sind vielmehr zusammen mit Ihnen zu erarbeiten und Jahr für Jahr den Entwicklungen anzupassen. Sprechen Sie uns an!