Passend zur Jahreszeit haben wir unser bpw Merkblatt zu Betriebsveranstaltungen und Teambuilding-Maßnahmen aktualisiert. Lesen Sie, wann Zuwendungen bei Ihrer betrieblichen Weihnachtsfeier für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, was bei Teilnahme von Angehörigen oder Geschäftsfreunden gilt und was Sie als Betriebsausgaben abziehen können. Und auch, wenn Sie vielleicht aus Zeitgründen das große Team-Event erst nach dem Jahreswechsel planen, freuen sich sicher alle über einen gemütlichen Ausklang mit weihnachtlichem Umtrunk und Gebäck vom Betrieb. Bei der Gelegenheit wird gerne gewichtelt, was steuerlich unbeachtlich ist, da es eine Angelegenheit zwischen den Mitarbeitenden ist. Aber auch für Sie ist es die Gelegenheit, außer dem Rahmen kleine Weihnachtspräsente bis 60 € als „anlassbezogene Geschenke“ beizusteuern, die im Rahmen des Freibetrags von 110 € für die betriebliche Weihnachtsfeier ebenfalls steuerfrei bleiben. Details lesen Sie im aktuellen Merkblatt im Download-Bereich.