Finanzgericht BW: Finanzamt muss Kosten für Wertgutachten zum Nachweis eines (offensichtlich) niedrigeren Grundsteuerwerts tragen (Az 8 K 626/24)
Leidgeprüfte Grundstückseigentümer kennen das Problem: Ihr Wohngrundstück liegt ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort in einer hochbewerteten Bodenrichtwertzone und verfügt über eine angrenzende, nicht bebaubare private Grün- und Erholungsfläche. Die Bodenrichtwertkarte schließt aber den … Weiterlesen …