Liebhabereierklärung und Energiepreispauschale
Man kann nicht immer gewinnen – oder doch? Die Energiepreispauschale von 300 € steht einmalig allen Steuerpflichtigen zu, die im Jahr 2022 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Selbständiger Arbeit oder Arbeitslohn aus nichtselbständiger Arbeit … Weiterlesen …