Am 22. März 2024 hat der Bundesrat nach der langen Hängepartie dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zugestimmt und das Wachstumschancengesetz konnte damit am 27.3.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet werden.. Dabei ist das Gesetz stark abgeschmolzen. Das ist gut, weil ein paar zusätzliche neu geplante Pflichten im Zuge der Bürokratievereinfachung nicht umgesetzt wurden. Das verhindert, dass die Bürger und Berater (und Bürgerinnen und Beraterinnen) noch mehr mit Papierkram und sinnlosen Meldepflichten belastet werden. Gejubelt hat aber lediglich die Bundesbauministerin, die sich von der wieder neu eingeführten höheren Abschreibung bei Wohnungsbauprojekten einen Impuls für den daniederliegenden Bau neuer Wohnungen verspricht. Darauf und auf andere „Bonbönchen“ kommen wir noch zurück.
Für heute wünschen wir Ihnen allen erst einmal ein schönes und gesegnetes Osterfest!