Ab November 2024 werden die neuen Wirtschafts-Identifikationsnummern (W-IDNr) für Ihr Unternehmen vergeben. Sie kennen das als Privatperson: da bekommt jeder Bürger schon mit der Geburt eine lebenslange Steuer-Identifikationsnummer. Damit sind seine Steuerdaten immer eindeutig zuordenbar, auch wenn sich z.B. bei einem Umzug das Finanzamt und die Steuernummer ändern. So etwas kommt jetzt auch für Unternehmen. Dabei soll die Nummer für alle, die bereits eine USt-IDNr haben, „im Aufbau“ mit dieser Nr. identisch sein. Details werden aber noch bekannt gegeben. Wer keine USt-IDNr hat, erhält die Nummer über Elster. Worum es geht und wie genau das abläuft, können Sie hier beim BZSt nachlesen.
Grund zur Hektik besteht nicht. Dazu sagt das BZSt ausdrücklich: Da die W-IdNr. stufenweise vergeben wird, ist die Angabe der W-IdNr. und des Unterscheidungsmerkmals in den elektronischen (Steuererklärungs-)Vordrucken vorerst bis zum 31. Dezember 2026 nicht verpflichtend.