Mit Schreiben vom 27. Februar 2023 hat die Finanzverwaltung ausführlich die steuerlichen Erleichterungen für Unterstützungsleistungen für die Erdbebenopfer in der türkisch-syrischen Grenzregion dargelegt.
Details sind direkt in dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien nachzulesen.