In unserer Mandanteninformation zu Steueränderungen 2025 haben wir über die Anhebung der Grundfreibeträge für die komnmenden Jahre informiert. Bei Lohn- und Gehaltsempfängern wird das automatisch bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt. Aber auch für andere Steuerpflichtige kann sich jetzt die (erneute) Prüfung der Abgabepflicht lohnen. Denn egal welche Einkünfte Sie haben: eine Steuererklärung muss nur abgeben, wer mit seinem „Gesamtbetrag der Einkünfte“ den steuerlichen Grundfreibetrag überschreitet. Die neuen Grundfreibeträge wurden zum Inflationsausgleich wie folgt angehoben:
- 2024: erhöht auf 11.784 €
- 2025: erhöht auf 12.096 €
- 2026: erhöht auf 12.348 €
Die Beträge gelten für eine Person pro Jahr und verdoppeln sich für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften.
Ob man mit den eigenen Einkünften unter den Grenzen liegt, ist nicht auf Anhieb leicht zu erkennen. Auch ist die Prognose, ob das voraussichtlich so bleibt, nicht immer sofort zu erkennen. Gerne prüfen wir das mit Ihnen und stellen gegebenenfalls die nötigen Anträge beim Finanzamt und beraten Sie, was Sie bei einer Änderung der persönlichen oder finanziellen Verhältnisse beachten müssen.