Wie aus „gewöhnlich gut informierten Kreisen“ verlautet, wird der Vermittlungsausschuss sich wohl nicht mehr vor dem Jahresende 2023 mit dem vom Bundestag bereits verabschiedeten Wachstumschancengesetz befassen. Für die Planung von Unternehmen und Investoren bedeutet das vor allem: abwarten ob und welche Wachstumsbooster kommen. Vor allem die geplanten Abschreibungsverbesserungen können durchaus Anlass zu neuen Investitionen sein. Und das wäre ja im Sinne des Gesetzes. Wir bleiben dran!
Und so ist der aktuelle Stand: Der Bundesrat hat am 24.11.2023 den Vermittlungsausschuss angerufen und ausführlichen Änderungsbedarf für das zustimmungspflichtige Gesetz geltend gemacht. Vor dem Hintergrund der jetzt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufgetauchten Finanzlöcher gibt es wenig Spielraum für Kompromisse.