Wie das Finanzministerium Baden-Württemberg vorab in einer Pressemitteilung bekannt gibt, steigen die Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge zu gemeinnützigen Vereinen von bisher durchschnittlich 1.023 Euro pro Jahr und Mitglied auf jetzt 1.440 Euro. Auch die Grenze für die Aufnahmegebühren wird erhöht von 1.543 Euro im Durchschnitt auf 2.200 Euro. Das hilft nicht nur Sportvereinen gestiegenen Kosten aufzufangen.
Die neuen Höchstgrenzen werden noch im Anwendungserlass zur Abgabenordnung aktualisiert. Sie gelten aber in Abstimmung mit Bund und Ländern bereits jetzt, so das Finanzministerium Baden-Württemberg.
Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg vom 21.03-2024