Das hat geklappt: noch vor der Sommerpause hat der Bundesrat am 11. Juli 2025 dem “Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” zugestimmt. Damit kann des Gesetz nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Gefördert werden Investitionen in Unternehmen durch höhere Abschreibungsmöglichkeiten für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft oder hergestellt worden sind.. Kaufanreize für E-Autos soll die neu eingeführte 75%-ige Abschreibung für Elektro-Dienstfahrzeuge im Jahr der Anschaffung und die Anhebung der Kaufpreisgrenze auf 100.000 € bieten. Das gilt dann für betriebliche Elektrofahrzeuge, die nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft worden sind. Außerdem wird die Obergrenze für die Forschungszulage mit Wirkung ab 1.1.2026 erhöht, so dass Zeit besteht, zukunftsfähige Projekte zu planen.
Quelle: Bundesrat kompakt vom 11.07.2025