Die Mindestlohnerhöhung ab 2026 ist nicht nur angekündigt, sondern jetzt durch: der allgemeine Mindestlohn steigt ab 1.1. 2026 auf 13, 90 € je Stunde. Das bedeutet für alle unteren Lohngruppen muss geprüft werden, ob die neue Grenze erreicht wird. Direkte Auswirkungen haben diese Erhöhungen aber auf viele regelmäßige geringfügige Beschäftigungen (sog. “Mini-Jobs”).
Für das laufende Jahr 2025 beträgt die Jahresverdienstgrenze 6.672 Euro (12 Monate x 556 Euro). Im Jahr 2026 steigen die Grenzen für Mini-Jobs auf 603 Euro im Monat bzw. 7.236 Euro im Jahr. Diese Steigerung ergibt sich “automatisch” bei einer Erhöhung des Mindestlohns und ist für eine Beschäftigung von 10 Stunden pro Woche bei Zahlung des Mindestlohns berechnet. D.h. wenn Sie jemand regelmäßig für 10 Stunden in der Woche zum Mindestlohn beschäftigen, dann ergibt sich mit den offiziellen Umrechnungsfaktoren für 2025 genau ein Monatslohn von 556 Euro. Wenn sich sonst nichts ändert und weiter die maximale Stundenzahl von 10 Wochenstunden gelten soll, dann erhöhen Sie den Monatslohn auf 603 € und die neuen Werte bei Festlohn-Zahlung sind eingehalten.
Sie zahlen schwankende Löhne oder Sonderzahlungen? Dann müssen Sie etwas mehr rechnen. Gerne helfen wir Ihnen dabei oder nutzen Sie die Hinweise der Minijob-Zentrale im Internet unter Schwankende Löhne bei Minijobs.