Wer jetzt noch in den letzten Zügen liegt, um den Jahresabschluss zum 31.12.2024 im Unternehmensregister rechtzeitig bis zum 31.12.2025 offenzulegen, kann auch erst einmal entspannt die bevorstehenden Feiertage genießen. Wie die Steuerberaterkammer Köln ihre Mitglieder informiert hat, werden Ordnungsgeldverfahren leicht verzögert erst ab Mitte März 2026 eingeleitet. Das hat das Bundesjustizministerium den Kammern mitgeteilt.