Der Winter naht: Stufe 3 mit Heizungsförderung für WEG und Vermieter möglich

Wie das BMWK mitteilt, ist die Antragstellung für die neue Heizungsförderung am 27. August 2024 wie geplant auch für die dritte und letzte noch offene Antragstellergruppe gestartet. Damit können jetzt auch Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum die Heizungsförderung bei der KfW beantragen. Erfreulich: Dank digitaler Antragstellung erfolgt laut Pressemitteilung bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten die Zusage digital und automatisiert innerhalb weniger Minuten.  Also kann man schnell loslegen.

Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder beim Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz sind Investitionszuschüsse von der KfW erhältlich, für Wohn- wie auch Nichtwohngebäude. Die Zuschüsse liegen zwischen 30 und – mit Einkommensbonus für Haushalte mit einem Einkommen bis zu 40.000 € im Jahr – bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.

Quelle: Pressemitteilung des BMWK vom 27.8.2024 mit weiteren Informationen und links.