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Seit dem 28. Februar 2025 (Frist für die Übertragung der Steuerdaten durch Arbeitgeber, Versicherungen und Rentenstellen an die Finanzverwaltung) stehen die Einkommensteuerdaten für Ihre Steuererklärung 2024 dort zum Abruf bereit. Sie sind mit 2023 noch nicht durch? Dann sammeln Sie doch gleich die Belege für 2024 mit und wir erstellen alles für Sie in einem Aufwasch. Sie sind – z.B. nebenberuflich oder als Startup – als Kleinunternehmer/in aktiv? Dann entfällt für Sie schon ab 2024 im Normalfall die Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung. Ab 2025 gelten außerdem grundlegende Änderungen für Kleinunternehmer. Wir beginnen heute mit unseren Hinweisen zu den Rechnungsangaben, in deutsch und in englisch, weil mit den Neuregelungen vor allen Dingen auch der zunehmenden Internationalisierung Rechnung getragen werden soll.
Über weitere wichtige Neuerungen informieren wir wie üblich fortlaufend an dieser Stelle, so dass Sie Handlungs- und möglicher Weise auch Beratungsbedarf für Sie persönlich erkennen können. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne.