KfW-Gebäudeförderung: Nicht von der Haushaltssperre betroffene Förderprogramme

In einer Information für Multiplikatoren vom 27. November 2023 teilt die KfW in Abstimmung mit den auftraggebenden Ressorts, dem Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Klimaschutz mit, dass die folgenden Produkte von der haushaltswirtschaftlichen Sperre
nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF) im Wirtschaftsplan 2023 weiterhin ausgenommen sind, beantragt und zugesagt werden können:
 Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude – Kredit (261)
 Bundesförderung für effiziente Gebäude Nichtwohngebäude – Kredit (263)
 Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
 Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
 Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (299)
 Wohneigentum für Familien (300)

Quelle: KfW