So kommen Sie an die neue W-IdNr

Sie haben ein Unternehmen oder sind selbständig tätig? Dann brauchen Sie zukünftig nicht nur Ihre persönliche Steuer-IdNr, (St-IdNr), sondern auch eine Wirtschafts-IdNr (W-IdNr). Die gute Nachricht: die Zuteilung erfolgt automatisch und es ist kein Antrag erforderlich. Das Verfahren zur Vergabe ist angelaufen und das ist der aktuelle Stand:

Erläuterung zur Wirtschafts-Identifikationsummer für „wirtschaftlich Tätige“:

Zur eindeutigen Identifizierung wird seit November des Jahres 2024 jedem wirtschaftlich Tätigen durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine sog. Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zugeteilt. Sowohl Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) als auch die Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben neben der W-IdNr. bestehen. Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt stufenweise. Eine Antragstellung bei einer Finanzbehörde auf Vergabe der W-IdNr. ist nicht notwendig und nicht möglich.

Die Mitteilung für wirtschaftlich Tätige, die bereits über eine USt-IdNr. verfügen, erfolgte bereits per öffentlicher Bekanntmachung im Bundessteuerblatt 2024 (Teil 1 Nr. 18 Seite 1269): Die W-IdNr. besteht demnach aus der USt-IdNr ergänzt um ein Unterscheidungsmerkmal am Ende (-00001 bei einer Tätigkeit). Wirtschaftlich Tätige, die über keine USt-IdNr. verfügen, sollen die Nummer automatisch über ELSTER erhalten. Bei Ausübung von mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten vergibt das BZSt ab dem 1. Quartal 2026 weitere Unterscheidungsmerkmale. Bis 31.12.2026 ist die Eingabe in die Steuererklärung noch optional, ab 2027 dann verpflichtend. Sofern uns Ihre USt-IdNr. vorliegt, besteht insoweit kein Handlungsbedarf. Wenn Sie noch über keine USt-IdNr. verfügen und/oder mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen, bitten um Weitergabe der Mitteilung(en) sobald vorliegend bzw. mit Ihren nächsten Steuerunterlagen.